In Deutschland wegen Gruppenvergewaltigung verurteilte Personen legen Berufung ein, obwohl ihnen Gefängnisstrafen erspart blieben – RT World News

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Acht der neun jungen Männer, die wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen auf einem Hamburger Festival für schuldig befunden wurden, waren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden

Mehrere Männer, die vor drei Jahren in Deutschland wegen Gruppenvergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens für schuldig befunden wurden, haben gegen ihre Verurteilung Berufung eingelegt, obwohl alle bis auf einen kontrovers zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, wie am Mittwoch berichtet wurde.

Der schockierende Angriff ereignete sich im September 2020 in Hamburg, als das Opfer ein Festival in einem örtlichen Park besuchte. Laut Staatsanwaltschaft war das Mädchen stark betrunken und wurde von vier Männern in ein Gebüsch gebracht, wo sie dann gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vornahmen. Ein Mitglied der Gruppe stahl auch ihr Telefon und ihre Brieftasche.

Nach der ersten Tortur wurde der 15-Jährige dann von zwei weiteren Männern bedrängt und vergewaltigt. Anschließend fiel sie einem anderen Mann in die Arme, der sie ebenfalls vergewaltigte. Schließlich brachten drei weitere Personen sie erneut ins Gebüsch, es ist jedoch unklar, ob sie alle eine Gruppenvergewaltigung verübten.

Alle Tatverdächtigen waren zum Zeitpunkt der Angriffe zwischen 19 und 23 Jahre alt. Während in dem Fall zehn Männer angeklagt wurden, sprach das Gericht einen frei, weil es keine Beweise dafür gab, dass er an dem Fehlverhalten beteiligt gewesen war.

Laut lokalen Medien besaßen insgesamt fünf der zehn Angeklagten die deutsche Staatsbürgerschaft, bei den anderen handelte es sich um einen Syrer, einen Montenegriner, einen Kuwaiter, einen Afghanen und einen Armenier.

Der Prozess, der vor einem Jugendgericht geführt wurde, basierte größtenteils auf Indizienbeweisen und es gab keine direkten Zeugen. Zwei Videos, die angeblich das Verbrechen zeigten, wurden gelöscht, bevor die Ermittler darauf zugreifen konnten. Der einzige objektive Beweis waren DNA-Spuren, die neun der Angeklagten implizierten.

Infolgedessen wurden letzte Woche acht Angeklagte zu Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, während einer eine Gefängnisstrafe von fast drei Jahren erhielt. Mehrere der Verurteilten haben jedoch inzwischen Berufung eingelegt, die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesgerichtshof.

Das von vielen als zu mild empfundene Urteil löste öffentliche Empörung aus, Gerichtsbeamte beklagten eine Welle persönlicher Angriffe. Andere waren anderer Meinung: Ein lokales Medienunternehmen bezeichnete den Prozess als „einen Erfolg für die Hamburger Justiz“ und argumentierte, dass die Täter ohne die jüngsten Gesetzesänderungen völlig der Strafe entgangen wären.

Unterdessen ging die deutsche Psychiaterin Nahlah Saimeh sogar noch weiter und sagte dem Spiegel letzten Monat, dass die Gruppenvergewaltigung für die Täter eine Möglichkeit gewesen sei, ihrer „Frustration“ über ihre „Migrationserfahrungen und soziokulturelle Obdachlosigkeit“ Luft zu machen.

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