Staatsgebäude dürfen christliche Kreuze zeigen – Deutsches Gericht – RT World News

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Bundesrichter haben sich im Verfahren gegen eine atheistische Gruppe auf die Seite der bayerischen Regierung gestellt

Die Behörden in Bayern hätten das Recht zu verlangen, dass in allen Regierungsgebäuden christliche Kreuze angebracht werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht – eines der fünf obersten Bundesgerichte des Landes – am Dienstag. Die Entscheidung folgte einem Streit zwischen regionalen Beamten und einer Vereinigung von Atheisten.

Unter der Führung von Markus Söder – dem Chef der stärksten politischen Kraft der Region, der Konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) – führte die bayerische Regierung die Regelung im Jahr 2018 ein. Damals ordneten die Behörden an, über allen Eingängen christliche Kreuze anzubringen Regierungsgebäude sollen die „kulturelle und christliche Identität des Staates widerspiegeln“. [and] Westlicher Einfluss.“

Zuvor hatte das süddeutsche Bundesland ähnliche Regelungen für öffentliche Schulen und Gerichtssäle erlassen, die Kreuzpräsentationen zur Pflicht machten. Auch in Sachen Migration vertrat Soeder eine besonders harte Haltung und bemühte sich um eine Straffung der Asylverfahren im Land.

Die Entscheidung von 2018 stieß bei atheistischen Verbänden und religiösen Führern gleichermaßen auf Kritik. Die katholische Kirche warf Söder vor, christliche Symbole zu missbrauchen, um politisch billig zu punkten. Eine atheistische Vereinigung namens „Union for Mental Freedom“ behauptete, die Entscheidung verletze ihr Recht auf Gedankenfreiheit und brachte die Angelegenheit 2021 vor Gericht.

Die erste Klage der Gewerkschaft wurde von einem Vorinstanzgericht abgewiesen, was sie dazu veranlasste, sich an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. „Was hat ein Kreuz mit einer amtlichen Tätigkeit, mit der Ausstellung eines Führerscheins, zu tun? Nichts!“ Ein Anwalt der Organisation argumentierte während des Prozesses.

Die Bundesrichter sahen in der Entscheidung der bayerischen Behörden jedoch eine „bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung“, die „keine Rechte der Kläger verletzt“. Das Gericht räumte ein, dass das Kreuz als zentrales Symbol des christlichen Glaubens angesehen werde, erklärte jedoch, dass seine Darstellung keinerlei Freiheitsgarantien verletze.
Soeder begrüßte die Entscheidung mit den Worten, das Kreuz sei „ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Natur“ und fügte hinzu, dass es „zu Bayern gehöre“. Auch der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Landtag, Klaus Holetschek, lobte die Entwicklung, indem er „Ja zu unseren Werten und Ja zur christlich-westlichen Natur unseres Landes“ sagte. Die Union für geistige Freiheit hat angekündigt, das Urteil beim Bundesverfassungsgericht anzufechten.

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